ENERGETISCHE SANIERUNG

ENERGETISCHE SANIERUNG

DACHSANIERUNG TRIFFT AUF PHOTOVOLTAIKPFLICHT

Bei der Sanierung Ihres Daches haben Sie mit uns nicht nur die Möglichkeit, die Form des Daches zu variieren, z.B. durch eine Veränderung des Dachstuhles oder das Einbringen von Dachfenstern, sondern auch, die, ab
01. Januar 2023 geltende, Photovoltaikpflicht umzusetzen. Damit bekommen Sie bei uns nicht nur alles aus einer Hand, sondern schonen auch noch die Umwelt.

Was bedeutet das für Sie?

Durch die Photovoltaikpflicht müssen bei einer Dachsanierung mindestens 60,00 % der geeigneten Dachfläche als Modulfläche verwendet werden.

Eine geeignete Dachfläche ist eine zusammenhänge Mindestfläche von 20 Quadratmetern mit Dachkantenabschluss. Bei einem Steildach darf die Neigung 20 – 60 Grad betragen. Die Ausrichtung des Steildaches darf nur nach Westen, Osten und in alle Himmelsrichtungen nach Süden sein. Sollte das Dach nach Norden ausgerichtet sein, fällt es nicht unter die Photovoltaikpflicht.

Sie können selber wählen, ob die geeignete Dachfläche zu 60, 80 oder 100 % mit Solarmodulen ausgestattet werden soll.

Und obwohl die Solarmodule das gedeckte Dach verdecken, spielt gerade die Eindeckung eine große Rolle. Egal ob Tonziegel oder Betonsteine, wir bieten ihnen eine vielfältige Auswahl an Form und Farbe für Ihr Dach an.
So, dass auch die freien Flächen schön aussehen!

Asbestsanierung

Wir beseitigen die Altlasten aus den 70er und 80 er Jahren.  Als zugelassener Betrieb für Asbestsanierung haben unsere Mitarbeiter Schulungen und Untersuchungen nach TRGS 519, um Asbest den gesetzlich Regeln entsprechend abzubauen und zu entsorgen.

Unsere Leistungen:

  • Abbau asbesthaltiger Wellplatten nach TRGS 519
  • Entsorgung der Asbestplatten mit Entsorgungsnachweis
  • Neueindeckung mit Trapezblech, Sandwichpaneel oder sonstigen Dachdeckungen